Statuten

Statuten

Diese Satzung stellt ICERM ein maßgebliches Dokument und klare Sätze interner Regeln zur Verfügung, die einen Rahmen oder eine Struktur schaffen, in der die Organisation ihre Funktionen und Operationen ausführt.

Beschluss des Vorstandes

  • Wir, die Direktoren des Internationalen Zentrums für ethno-religiöse Mediation, bestätigen hiermit, dass diese Organisation unter anderem Personen im Ausland Gelder oder Waren für ausschließlich wohltätige und pädagogische Zwecke zur Verfügung stellen kann, die darauf abzielen, technische, multidisziplinäre und ergebnisorientierte orientierte Forschung zu ethnisch-religiösen Konflikten in Ländern auf der ganzen Welt sowie zur Entwicklung alternativer Methoden zur Lösung interethnischer und interreligiöser Konflikte durch Forschung, Bildung und Ausbildung, Expertenberatung, Dialog und Mediation sowie Projekte zur schnellen Reaktion. Wir werden sicherstellen, dass die Organisation die Kontrolle und Verantwortung über die Verwendung von Geldern oder Gütern behält, die einer Person mit Hilfe der folgenden Verfahren gewährt werden:

    A) Die Gewährung von Beiträgen und Zuschüssen sowie die anderweitige Gewährung finanzieller Unterstützung für die in der Satzung und den Statuten genannten Zwecke der Organisation liegt in der ausschließlichen Befugnis des Vorstands;

    B) Zur Förderung der Zwecke der Organisation ist der Vorstand befugt, Zuwendungen an jede Organisation zu gewähren, die ausschließlich für wohltätige, erzieherische, religiöse und/oder wissenschaftliche Zwecke im Sinne von Abschnitt 501(c)(3) organisiert und betrieben wird. des Internal Revenue Code;

    C) Der Vorstand prüft alle Geldanträge von anderen Organisationen und verlangt, dass in diesen Anträgen die Verwendung der Gelder angegeben wird, und wenn der Vorstand einem solchen Antrag zustimmt, genehmigt er die Zahlung dieser Gelder der zugelassene Stipendiat;

    D) Nachdem der Vorstand eine Zuwendung an eine andere Organisation für einen bestimmten Zweck genehmigt hat, kann die Organisation Mittel für die Zuwendung für das spezifisch genehmigte Projekt oder den Zweck der anderen Organisation beantragen; der Vorstand hat jedoch jederzeit das Recht, die Genehmigung des Zuschusses zu widerrufen und die Mittel für andere wohltätige und/oder Bildungszwecke im Sinne von Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code zu verwenden;

    E) Der Vorstand verlangt von den Stipendiaten eine periodische Abrechnung, aus der hervorgeht, dass die Güter oder Gelder für die vom Vorstand genehmigten Zwecke verwendet wurden;

    F) Der Vorstand kann nach freiem Ermessen die Gewährung von Zuschüssen oder Beiträgen oder sonstige finanzielle Unterstützung für einzelne oder alle Zwecke, für die Mittel beantragt werden, ablehnen.

    Wir, die Direktoren des International Center for Ethno-Religious Mediation, halten uns stets an die Sanktionen und Vorschriften des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums, zusätzlich zu allen Gesetzen und Executive Orders in Bezug auf Anti-Terror-Maßnahmen:

    • Die Organisation handelt in Übereinstimmung mit allen Gesetzen, Durchführungsverordnungen und Vorschriften, die US-Personen einschränken oder verbieten, sich an Transaktionen und Geschäften mit als Terroristen bezeichneten Ländern, Organisationen oder Einzelpersonen zu beteiligen oder gegen von OFAC verhängte Wirtschaftssanktionen zu verstoßen.
    • Wir werden die OFAC-Liste der speziell designierten Staatsangehörigen und blockierten Personen (die SDN-Liste) überprüfen, bevor wir mit Personen (Einzelpersonen, Organisationen und Körperschaften) umgehen.
    • Die Organisation erwirbt bei Bedarf vom OFAC die entsprechende Lizenz und Registrierung.

    Das International Center for Ethno-Religious Mediation stellt sicher, dass wir uns nicht an Aktivitäten beteiligen, die gegen die Vorschriften hinter den landesbezogenen Sanktionsprogrammen von OFAC verstoßen, und dass wir uns nicht an Handels- oder Transaktionsaktivitäten beteiligen, die gegen die Vorschriften hinter den landesbezogenen Sanktionsprogrammen von OFAC verstoßen, und dies auch tun sich nicht an Handels- oder Transaktionsaktivitäten mit Sanktionszielen zu beteiligen, die auf der OFAC-Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDNs) aufgeführt sind.

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Genehmigung in Kraft