Die neu entdeckten Dokumente zum Völkermord an den Armeniern
Armenischer Genozid
Präsentation über die außergewöhnliche Sammlung osmanischer Dokumente von Matenadaran zum Völkermord an den Armeniern von Vera Sahakyan, Ph.D. Student, Nachwuchsforscher, „Matenadaran“ Mesrop Mashtots Institute of Ancient Manuscripts, Armenien, Eriwan.
Frage-und-Antwort-Runde mit Vera Sahakyan, Ph.D. Studentin, Nachwuchsforscherin, „Matenadaran“ Mesrop Mashtots Institute of Ancient Manuscripts, Armenien, Eriwan, und Yustina Trihoni Nalesti Dewi, Dozentin, Leiterin des Zentrums für Stadtforschung, Katholische Universität Soegijapranata, Indonesien. Themen: Außergewöhnliche Sammlung osmanischer Dokumente von Matenadaran zum Völkermord an den Armeniern. Das Programm zum Recht auf Wiedergutmachung für Konfliktopfer: Eine Fallstudie über friedensschaffende Bemühungen in Ambon nach dem Konflikt.
Hervorragender Vortrag gehalten am 31. Oktober 2018 auf der 5. jährlichen internationalen Konferenz über ethnische und religiöse Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung, die vom International Center for Ethno-Religious Mediation am Queens College der City University of New York in Zusammenarbeit mit dem Center for Ethnic, Rassen- und Religionsverständnis (CERRU).
Abstrakt
Der vom Osmanischen Reich inszenierte Völkermord an den Armeniern von 1915–16 wurde lange diskutiert, ungeachtet der Tatsache, dass er von der Republik Türkei immer noch nicht anerkannt wird. Obwohl die Leugnung des Völkermords ein Weg zur Begehung neuer Verbrechen durch andere staatliche und nichtstaatliche Akteure ist, werden die vorhandenen Beweise und Beweise für den Völkermord an den Armeniern untergraben. Ziel dieses Artikels ist es, neue Dokumente und Beweise zu untersuchen, um die Behauptung zu untermauern, die Ereignisse von 1915–16 als einen Akt des Völkermords anzuerkennen. Die Studie untersuchte osmanische Dokumente, die in den Archiven von Matenadaran aufbewahrt wurden und noch nie zuvor untersucht wurden. Einer von ihnen ist ein einzigartiger Beweis für einen direkten Befehl, Armenier aus ihren Unterkünften zu deportieren und die türkischen Flüchtlinge in armenischen Häusern unterzubringen. In diesem Zusammenhang wurden gleichzeitig andere Dokumente untersucht, die belegen, dass die organisierte Vertreibung der osmanischen Armenier ein bewusster und geplanter Völkermord sein sollte.
Einleitung
Es ist eine unbestreitbare Tatsache und eine dokumentierte Geschichte, dass in den Jahren 1915–16 das im Osmanischen Reich lebende armenische Volk Opfer eines Völkermords wurde. Wenn die derzeitige Regierung der Türkei das vor mehr als einem Jahrhundert begangene Verbrechen ablehnt, wird sie zum Komplizen des Verbrechens. Wenn eine Person oder ein Staat nicht in der Lage ist, das von ihm begangene Verbrechen zu akzeptieren, müssen stärker entwickelte Staaten eingreifen. Dies sind die Staaten, die großen Wert auf Menschenrechtsverletzungen legen und deren Verhinderung zu einem Garanten für den Frieden wird. Was zwischen 1915 und 1916 in der osmanischen Türkei geschah, sollte als strafrechtlich relevantes Völkermordverbrechen eingestuft werden, da es im Einklang mit allen Artikeln der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens steht. Tatsächlich entwarf Raphael Lemkin die Definition des Begriffs „Völkermord“ unter Berücksichtigung der von der osmanischen Türkei im Jahr 1915 begangenen Verbrechen und Verstöße (Auron, 2003, S. 9). Daher müssen die Mechanismen, die die Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und deren zukünftiges Auftreten sowie die Prozesse der Friedenskonsolidierung fördern, durch die Verurteilung vergangener Verbrechen erreicht werden.
Gegenstand dieser Untersuchung ist ein osmanisches offizielles Dokument mit drei Seiten (f.3). Das Dokument wurde vom türkischen Außenministerium verfasst und als Bericht mit Informationen über eine dreimonatige Abschiebung (vom 25. Mai bis 12. August) an die zweite für verlassenes Eigentum zuständige Abteilung gesendet (f.3). Es enthält Informationen über die allgemeinen Anordnungen, die Organisation des Exils der Armenier, den Ablauf der Deportationen und die Wege, über die die Armenier deportiert wurden. Darüber hinaus enthält es Informationen über das Ziel dieser Aktionen, die Verantwortlichkeiten der Beamten während der Deportationen, über die Art und Weise, wie das Osmanische Reich die Ausbeutung armenischen Eigentums organisierte, sowie Einzelheiten über den Prozess der Turkifizierung der Armenier durch die Verteilung der armenischen Kinder an türkische Familien und deren Konvertierung zum islamischen Glauben (f.3)․
Es handelt sich um ein Einzelstück, da es Befehle enthält, die zuvor noch nie in anderen Dokumenten enthalten waren. Insbesondere verfügt es über Informationen über den Plan, türkische Menschen in armenischen Häusern anzusiedeln, die infolge des Balkankrieges ausgewandert waren. Dies ist das erste offizielle Dokument des Osmanischen Reiches, das offiziell alles festlegt, was wir seit mehr als einem Jahrhundert wissen. Hier ist eine dieser einzigartigen Anweisungen:
12. Mai 331 (25. Mai 1915), Kryptogramm: Kurz nach der Entvölkerung der armenischen [Dörfer] müssen nach und nach die Zahl der Menschen und die Namen der Dörfer bekannt gegeben werden. Die entvölkerten armenischen Orte müssen durch muslimische Migranten umgesiedelt werden, deren Gruppen sich in Ankara und Konya konzentrieren. Von Konya aus müssen sie nach Adana und Diarbekir (Tigranakert) und von Ankara nach Sivas (Sebastia), Caesarea (Kayseri) und Mamuret-ul Aziz (Mezire, Harput) geschickt werden. Zu diesem Zweck müssen die angeworbenen Migranten an die genannten Orte geschickt werden. Gerade im Moment des Erhalts dieses Befehls müssen sich die Migranten aus den oben genannten Bezirken auf den genannten Wegen und Mitteln fortbewegen. Hiermit geben wir seine Verwirklichung bekannt. (f.3)
Wenn wir Menschen fragen, die den Völkermord überlebt haben, oder ihre Memoiren lesen (Svazlian, 1995), werden wir auf viele Beweise stoßen, die auf die gleiche Weise geschrieben sind, wie zum Beispiel, dass sie uns gedrängt, deportiert, uns gewaltsam unsere Kinder weggenommen und gestohlen haben unsere Töchter, die unsere Unterkünfte muslimischen Migranten zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um einen Zeugenbeweis, eine im Gedächtnis festgehaltene Realität, die sowohl durch Gespräche als auch durch das genetische Gedächtnis von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Diese Dokumente sind die einzigen offiziellen Beweise für den Völkermord an den Armeniern. Das andere untersuchte Dokument aus dem Matenadaran ist das Kryptogramm über die Ablösung der Armenier (datiert vom 12. Mai 1915 und vom 25. Mai 1915 im gregorianischen Kalender).
Daher müssen zwei wichtige Tatsachen berücksichtigt werden. Die Armenier mussten bereits zwei Stunden nach Verkündung des Ersatzgesetzes abreisen. Wenn das Kind also schlief, sollte es geweckt werden, wenn die Frau ein Kind zur Welt brachte, musste sie die Straße nehmen und wenn ein minderjähriges Kind im Fluss schwamm, musste die Mutter gehen, ohne auf ihr Kind zu warten.
Gemäß dieser Anordnung wurde bei der Deportation von Armeniern weder ein bestimmter Ort, ein bestimmtes Lager noch eine Richtung angegeben. Einige Forscher weisen darauf hin, dass bei der Untersuchung der Dokumente zum Völkermord an den Armeniern kein konkreter Plan entdeckt wurde. Es gibt jedoch einen bestimmten Plan, der Informationen über die Vertreibung von Armeniern von einem Ort zum anderen sowie Anweisungen enthält, sie während der Abschiebung mit Nahrung, Unterkunft, Medikamenten und anderen Grundbedürfnissen zu versorgen. Für den Umzug zu Ort B wird X Zeit benötigt, was angemessen ist und der menschliche Körper überlebensfähig ist. Einen solchen Leitfaden gibt es auch nicht. Die Menschen wurden direkt aus ihren Häusern vertrieben, ungeordnet vertrieben, die Richtung der Straßen wurde von Zeit zu Zeit geändert, da sie kein endgültiges Ziel hatten. Der andere Zweck war die Vernichtung und der Tod des Volkes durch Verfolgung und Folter. Parallel zur Vertreibung führte die türkische Regierung eine Registrierung mit dem Ziel einer organisatorischen Maßnahme durch, damit unmittelbar nach der Abschiebung der Armenier das Umsiedlungskomitee „iskan ve asayiş müdüriyeti“ die türkischen Migranten problemlos umsiedeln konnte.
Zu den Minderjährigen, die verpflichtet waren, türkisch zu werden, ist zu erwähnen, dass es ihnen nicht gestattet war, mit ihren Eltern das Land zu verlassen. Es gab Zehntausende armenische Waisenkinder, die in den leeren Elternhäusern weinten und unter psychischem Stress standen (Svazlian, 1995).
Bezüglich der armenischen Kinder gibt es in der Matenadaran-Sammlung ein Kryptogramm (29. Juni 331, also 12. Juli 1915, Kryptogramm-Telegramm (şifre)). „Es ist möglich, dass einige Kinder auf dem Weg zur Deportation und ins Exil am Leben bleiben. Um sie zu unterrichten und zu erziehen, müssen sie in finanziell abgesicherten Städten und Dörfern verteilt werden, unter Familien bekannter Persönlichkeiten, in denen keine Armenier leben…“ (f.3).
Aus einem osmanischen Archivdokument (vom 17. September 1915) erfuhren wir, dass aus dem Zentrum von Ankara 733 (siebenhundertdreiunddreißig) armenische Frauen und Kinder nach Eskişehir deportiert wurden, aus Kalecik 257 und aus Keskin 1,169 (DH.EUM). . 2. Şb)․ Das bedeutet, dass die Kinder dieser Familien völlig zu Waisen wurden. Für Orte wie Kalecik und Keskin, die eine sehr kleine Fläche haben, sind 1,426 Kinder zu viel. Laut demselben Dokument haben wir herausgefunden, dass die genannten Kinder an islamische Organisationen verteilt wurden (DH.EUM. 2. Şb)․ Wir sollten darauf hinweisen, dass das genannte Dokument Informationen über Kinder unter fünf Jahren enthält, wenn man bedenkt, dass der Turkifizierungsplan für armenische Kinder für Kinder unter fünf Jahren entworfen wurde (Raymond, 2011)․ Die Logik hinter diesem Plan war die Sorge, dass sich die Kinder über fünf Jahren in Zukunft an die Einzelheiten des Verbrechens erinnern würden. Somit waren die Armenier kinderlos, obdachlos und hatten seelisches und körperliches Leid. Dies ist als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verurteilen. Um diese jüngsten Enthüllungen zu belegen, zitieren wir bei dieser Gelegenheit aus einer einzigen Leitung des Innenministeriums, wiederum aus der Sammlung des Matenadaran.
15. Juli 1915 (1915. Juli 28). Offizieller Brief: „Im Osmanischen Reich waren die von Muslimen bewohnten Dörfer von Anfang an klein und rückständig, weil sie weit von der Zivilisation entfernt lagen. Dies steht im Widerspruch zu unserer grundsätzlichen Position, dass die Zahl der Muslime vervielfacht und erhöht werden muss. Die kaufmännischen und handwerklichen Fähigkeiten müssen weiterentwickelt werden. Daher ist es notwendig, die entvölkerten armenischen Dörfer mit ihren Einwohnern, die früher einhundert bis einhundertfünfzig Häuser hatten, wieder anzusiedeln. Bewerben Sie sich sofort: Nach ihrer Besiedlung bleiben die Dörfer noch leer, um registriert zu werden, damit sie anschließend auch mit muslimischen Migranten und Stämmen umgesiedelt werden können (f.3).
Was für ein System existierte also für die Umsetzung des oben genannten Absatzes? Früher gab es im Osmanischen Reich eine besondere Einrichtung mit dem Namen „Direktion für Deportation und Umsiedlung“. Während des Völkermords hatte die Organisation mit der Kommission für herrenloses Eigentum kooperiert. Es hatte die Registrierung der armenischen Häuser durchgeführt und die entsprechenden Listen erstellt. Hier liegt also der Hauptgrund für die Deportation der Armenier, die zur Zerstörung einer ganzen Nation in der Wüste führte. So ist das erste Beispiel einer Deportation auf April 1915 datiert und das letzte vorliegende Dokument ist auf den 22. Oktober 1915 datiert. Wann war schließlich der Beginn oder das Ende der Deportation bzw. was war der Endpunkt?
Es gibt keine Klarheit. Es ist nur eine Tatsache bekannt, dass die Menschen ständig getrieben wurden und ihre Richtung, die Anzahl der Gruppen und sogar die Gruppenmitglieder änderten: junge Mädchen einzeln, Erwachsene, Kinder, Kinder unter fünf Jahren, jede Gruppe einzeln. Und unterwegs wurden sie ständig zur Konvertierung gezwungen.
Ein von Talyat Pascha unterzeichneter Geheimbefehl vom 22. Oktober wurde an 26 Provinzen mit den folgenden Informationen verschickt: „Talyat ordnet an, dass ihre Vertreibung annulliert werden sollte, wenn nach der Abschiebung Fälle von Konvertierungen auftreten und ihre Anträge vom Hauptquartier genehmigt werden.“ und wenn ihr Besitz bereits einem anderen Migranten übergeben wurde, sollte er an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden. Die Bekehrung solcher Menschen ist akzeptabel“ (DH. ŞFR, 1915).
Dies zeigt also, dass die staatlichen Mechanismen zur Beschlagnahmung armenischer Staatsbürger im Osmanischen Reich bereits früher ausgearbeitet wurden, bevor die Türkei in den Krieg verwickelt wurde. Solche Aktionen gegen die armenischen Bürger waren ein Beweis dafür, dass das Grundgesetz des Landes, wie es in der Verfassung verankert ist, mit Füßen getreten wurde. In diesem Fall können die Originaldokumente des Osmanischen Reiches unbestreitbare und authentische Beweise für den Prozess der Wiederherstellung der mit Füßen getretenen Rechte der Opfer des Völkermords an den Armeniern sein.
Zusammenfassung
Die neu entdeckten Dokumente sind zuverlässige Beweise für die Einzelheiten des Völkermords an den Armeniern. Dazu gehören Befehle der höchsten Staatsbeamten des Osmanischen Reiches, Armenier zu deportieren, ihr Eigentum zu beschlagnahmen, armenische Kinder zum Islam zu konvertieren und sie schließlich zu vernichten. Sie sind der Beweis dafür, dass der Plan zur Begehung des Völkermords lange vor dem Beginn des Ersten Weltkriegs durch das Osmanische Reich geplant wurde. Es handelte sich um einen offiziellen, auf staatlicher Ebene ausgearbeiteten Plan zur Vernichtung des armenischen Volkes, zur Zerstörung seiner historischen Heimat und zur Beschlagnahmung seines Eigentums. Die entwickelten Staaten sollten die Verurteilung der Leugnung jeglicher Völkermordakte unterstützen. Deshalb möchte ich mit der Veröffentlichung dieses Berichts die Aufmerksamkeit von Spezialisten auf dem Gebiet des Völkerrechts gewinnen, um die Verurteilung des Völkermords und den Weltfrieden zu fördern.
Das wirksamste Mittel zur Verhinderung von Völkermorden ist die Bestrafung der Völkermordstaaten. Zu Ehren der Erinnerung an die Opfer des Völkermords fordere ich die Verurteilung der Diskriminierung von Menschen unabhängig von ihrer ethnischen, nationalen, religiösen und geschlechtlichen Identität.
Keine Völkermorde, keine Kriege․
Bibliographie
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DH.EUM. 2. Şb. (nd).
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Generaldirektion des Staatsarchivs. (nd). DH. EUM. 2. Şb.
Kévorkian R. (2011). Der Völkermord an den Armeniern: Eine vollständige Geschichte. New York: IB Tauris.
Matenadaran, Ungedruckter Katalog persischer, arabischer und türkischer Manuskripte. (nd). 1-23.
Şb, D. 2. (1915). Generaldirektion des Staatsarchivs (TC Başbakanlik Devlet Arşivleri
Genel Müdürlüğü), DH.EUM. 2. Şb.
Svazlian, V. (1995). Der große Völkermord: Mündliche Aussagen der Westarmenier. Jerewan:
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Takvi-i Vakayi. (1915, 06.).
Takvim-i vakai. (1915, 06.).